INFO-BLATT ZUR AUSSTELLUNG EINER GENEHMIGUNG FUER DIE ZTL/HALT FUER REISEBUSSE
 

Vor einer Zufahrt zum Zentrum von Montecatini Terme, zur verkehrsberuhigten Zone „ZTL“ (zona traffico limitato), und für den Halt von Reisebussen ist die vorherige Ausstellung einer GENEHMIGUNG erforderlich. Man erhält sie auf der diesbezüglichen Software-Plattform, indem man auf den betreffenden LINK klickt “BUS TURISTICI“, die erforderlichen Daten eingibt und mit PayPal (Kreditkarte/Prepaid Card/Bankkarte) zahlt. Die Kunden und Reisebüros, die es bei häufigen Vorgängen für angebracht halten, können per Überweisung zahlen, die dann einen Fonds bilden. Dieser Fonds wird von der „Montecatini Parcheggi” auf den Kundenkredit gutgeschrieben und bei jeder erfolgreich abgewickelten Operation nach und nach bis zu seiner Ausschöpfung belastet. (Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte den „Servizio Bus Turistici“, Tel-Nr. +39 (0 )572-913968 [Die 0 (Null) muss auch innerhalb Italiens nach der +39 mitgewählt werden] (von Montag bis Freitag 8.00 - 13 .00 Uhr und 14.30 - 17.30 Uhr).

Die Genehmigung muss im Format DIN-A4 ausgedruckt werden.

Um keinen Strafzettel zu riskieren, müssen Reisebusse, die ohne Genehmigung in Montecatini Terme ankommen, bei dem CHECK-POINT an der PIAZZA ITALIA halten und den Ausdruck für die Genehmigung an der automatischen Rund-um-die-Uhr-Kasse (CASSA AUTOMATICA 24/24 ore) eigenhändig vornehmen. Die Tarife sind die gleichen wie diejenigen On-line; Zahlung kann mit Kreditkarte/Prepaid Card/ Bankkarte (ital.: Bancomat) oder in bar (Automat gibt Restgeld) vorgenommen werden.

N.B.: UM VERSTOESSE GEGEN DIE ITALIENISCHE STRASSENVERKEHRSORDNUNG ZU VERMEIDEN, MUSS DIESE TRANSIT-GENEHMIGUNG V O R DER EINFAHRT IN DIE ZTL (zona traffico limitato) GUT SICHTBAR AN DER VORDEREN WINDSCHUTZSCHEIBE DES BUSSES AUSGESTELLT UND FUER DIE GESAMTE DAUER DES AUFENTHALTS IN DER STADT BEIBEHALTEN WERDEN.

IM FALL EINER UEBERPRUEFUNG VON SEITEN DES ZUSTAENDIGEN KONTROLLPERSONALS WERDEN BEI FEHLENDER GENEHMIGUNG AUF DEN PARKPKAETZEN UND/ODER BEI EINFAHREN IN DIE „ZONA TRAFFICO LIMITATO“ PRO TAG DER FEHLENDEN ZAHLUNG -ZUSAETZLICH- DIE FOLGENDEN AUFSCHLAEGE BERECHNET:

50% DES FAELLIGEN TARIFS, WENN DIE ZAHLUNG BIS 24.00 UHR DES TAGES DER BEANSTANDUNG ERFOLGT.

100% DES FAELLIGEN TARIFS, WENN DIE ZAHLUNG IN DEN TAGEN NACH DEM TAG DER BEANSTANDUNG UND IN JEDEM FALL NICHT SPAETER ALS DREI TAGE DARAUF ERFOLGT.

NACH ABLAUF VON DREI TAGEN OHNE ERFOLGTE ZAHLUNG WIRD DIE MONTECATINI PARCHEGGI S.P.A. DIE GESETZLICHEN SCHRITTE ZUM INKASSO, AUCH ZWANGSWEISE, DES NICHT GELEISTETEN TARIFS EINLEITEN.

 
 
 
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